Erbrecht und Testament
Das Erbrecht ist für den Laien nicht immer direkt nachvollziehbar, da es sehr komplex ist. Um später im Trauerfall Unklarheiten oder eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die eigenen Wünsche bezüglich der Erbschaft rechtzeitig zu fixieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie hierzu nicht beraten dürfen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne Kontakte zu Notaren und Rechtsanwälten, die Sie professionell unterstützen.
Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollte diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z.B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.
Auch hier bietet das Bundesjustizministerium Informationen und Vorlagen zum Download an: